Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Viele Menschen leben jahrzehntelang in einer festen Partnerschaft – jedoch ohne Trauschein. Oft besteht der Irrglaube, dass der überlebende Partner im Todesfall automatisch erbt. Tatsächlich sieht das deutsche Erbrecht etwas völlig anderes vor.
Ein Mann lebt mit seiner Lebensgefährtin zusammen. Die beiden sind nicht verheiratet und haben zwei gemeinsame Kinder. Der Mann verstirbt. Er hinterlässt ein Einfamilienhaus im Wert von 500.000 Euro, das ausschließlich auf seinen Namen im Grundbuch eingetragen ist, sowie 300.000 Euro Geldvermögen. Der Nachlass beträgt insgesamt 800.000 Euro.

Die Überraschung ist groß: Die Lebensgefährtin erbt nach der gesetzlichen Erbfolge nichts. Das gesamte Vermögen geht auf die beiden Kinder über. Jedes Kind erbt 400.000 Euro.
Für die Partnerin kann das erhebliche Folgen haben. Gehört ihr das Haus nicht mit und besteht kein Wohnrecht oder Nießbrauch, können die Erben grundsätzlich über die Immobilie verfügen. Im Extremfall kann sogar ein Verkauf erforderlich werden.

Eine langjährige Lebensgemeinschaft ersetzt keine Ehe. Auch gemeinsame Kinder ändern daran nichts. Wer seinen Partner absichern möchte, sollte deshalb frühzeitig ein Testament errichten. Dabei sind allerdings die Pflichtteilsrechte der Kinder zu beachten.
Ebenso sollten gemeinsame Konten, Lebensversicherungen, Darlehen und Immobilien rechtlich eindeutig geregelt sein. Fehlende Regelungen führen im Erbfall häufig zu Unsicherheit und Konflikten.

Mein Rat lautet daher: Prüfen Sie Ihre persönliche Situation rechtzeitig. Ein Testament, eine Vorsorgevollmacht, eine Generalvollmacht und ein vollständig ausgefüllter Notfallordner helfen, den eigenen Willen umzusetzen und Angehörige zu entlasten.
Im nächsten Teil unserer Serie betrachten wir den Fall eines unverheirateten Paares ohne Kinder, bei dem die Mutter des Verstorbenen Sozialhilfe wegen Pflegeheimkosten erhält. Dann stellt sich die spannende Frage: Wer erbt – und kann das Sozialamt auf das Erbe zugreifen?
Werner Hoffmann ist Rentenberater (RDG), Generationenberater (IHK), Seniorenberater (NWB-Akademie) sowie Fachautor von www.Not-Fallordner.de.
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