Serie 2b: Zugewinngemeinschaft ohne Kinder – Mutter im Pflegeheim: Erbe, Pflichtteil und Sozialamt

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Ein Beitrag von Werner Hoffmann

Viele Ehepaare ohne Kinder gehen davon aus, dass der überlebende Ehepartner durch die Ehe automatisch vollständig abgesichert ist. Das stimmt jedoch nicht immer. Leben die Eltern des Verstorbenen noch, können sich trotz eines Testaments wichtige Pflichtteilsansprüche ergeben.

Ein Praxisbeispiel: Ein Ehepaar lebt in Zugewinngemeinschaft und hat keine Kinder. Der Ehemann verstirbt. Zum Nachlass gehören ein Einfamilienhaus im Wert von 500.000 Euro, das bereits drei Jahre vor der Ehe gekauft wurde und ausschließlich auf seinen Namen im Grundbuch eingetragen ist, sowie 300.000 Euro Geldvermögen. Der gesamte Nachlass beträgt 800.000 Euro.

Der Ehemann hat ein notarielles Testament errichtet und seine Ehefrau zur Alleinerbin eingesetzt. Seine Mutter lebt noch und wohnt seit mehreren Jahren in einem Pflegeheim. Da ihre Einkünfte nicht ausreichen, übernimmt das Sozialamt monatlich 1.000 Euro der Heimkosten. Bereits vor dem Tod ihres Sohnes wurden 40.000 Euro Sozialhilfe für ihre Pflege aufgewendet.

Trotz Enterbung kann der Mutter grundsätzlich ein Pflichtteilsanspruch zustehen. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist kein Miteigentum am Haus, sondern ein Geldanspruch gegen die Alleinerbin.

Bezieht die Mutter Sozialhilfe, kann das Sozialamt unter den gesetzlichen Voraussetzungen prüfen, ob der Pflichtteilsanspruch auf den Sozialhilfeträger übergeht. Ziel ist es, zunächst vorhandene Ansprüche zu nutzen, bevor weiterhin öffentliche Mittel für die Pflege aufgewendet werden. Ob dies tatsächlich geschieht, hängt immer vom jeweiligen Einzelfall ab.

Anders kann die Situation sein, wenn die Mutter bereits zu Lebzeiten ihres Sohnes notariell auf ihren Pflichtteil verzichtet hat. Ein wirksamer Pflichtteilsverzicht kann spätere Ansprüche ausschließen und damit auch Auswirkungen auf mögliche Ansprüche des Sozialamts haben.

Mein Rat lautet daher: Lassen Sie Testament und Pflichtteilsverzicht rechtzeitig fachkundig prüfen. Gerade wenn Pflegeheimkosten, Sozialhilfe und größere Vermögenswerte zusammentreffen, können rechtzeitige Regelungen erhebliche finanzielle Folgen vermeiden.

➡️ Nächster Teil der Serie:
Serie 3a – Gütertrennung mit zwei Kindern – Wer erhält welchen Anteil am Nachlass?
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Werner Hoffmann ist Rentenberater (RDG), Generationenberater (IHK), Seniorenberater (NWB-Akademie) sowie Fachautor von www.Not-Fallordner.de.

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