Archiv der Kategorie: Betriebliche Altersversorgung

Vergessene Rentenansprüche: Warum Ihr Notfallordner auch die betriebliche Altersversorgung enthalten sollte

Ein Beitrag von

Werner Hoffmann – Fachautor www.Not-Fallordner.de – Unabhängiger Rentenberater (RDG), Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH), Generationenberater (IHK) und Seniorenberater (NWB-Akademie).

Viele Menschen denken bei ihrer Altersvorsorge ausschließlich an die gesetzliche Rente. Dabei geraten betriebliche Altersversorgungen oder tarifliche Zusatzversorgungssysteme häufig in Vergessenheit.

Die Folge: Rentenleistungen werden nicht beantragt – und bleiben unter Umständen dauerhaft ungenutzt.

Ein typisches Beispiel ist die frühere Zusatzversorgungskasse des Deutschen Bäckerhandwerks. Aufgrund allgemeinverbindlicher Tarifverträge bestand von 1970 bis zum 31. Dezember 2002 für zahlreiche Beschäftigte des Bäckerhandwerks eine tarifliche Zusatzversorgung.

Anspruchsberechtigt waren nicht nur Bäckerinnen und Bäcker, sondern auch Verkäuferinnen, Verkäufer, Bürokräfte und weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, sofern die tariflichen Voraussetzungen erfüllt waren.

Seit dem 1. Januar 2003 werden zwar keine neuen Anwartschaften mehr aufgebaut. Bereits erworbene Ansprüche können jedoch bis heute bestehen.

Viele ehemalige Beschäftigte wissen davon nichts mehr – insbesondere dann, wenn das Arbeitsverhältnis bereits Jahrzehnte zurückliegt oder Unterlagen verloren gegangen sind.

Noch problematischer wird es im Todesfall. Angehörige wissen häufig nicht, dass neben der gesetzlichen Rente möglicherweise auch Ansprüche auf eine betriebliche Zusatzrente oder eine Hinterbliebenenversorgung bestehen.

Genau deshalb gehört die betriebliche Altersversorgung in jeden Notfallordner.

Dort sollten frühere Arbeitgeber, Pensionszusagen, Zusatzversorgungskassen, Versicherungsnummern sowie sämtliche vorhandenen Unterlagen vollständig und übersichtlich abgelegt werden.

Mein Rat: Prüfen Sie nicht nur Ihre gesetzliche Rente, sondern auch frühere Arbeitsverhältnisse auf mögliche Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung.

Dies gilt insbesondere für frühere tarifliche Versorgungseinrichtungen wie die ZVK des Deutschen Bäckerhandwerks.

Eine qualifizierte Prüfung übernehmen registrierte Rentenberater, insbesondere mit einer Spezialisierung auf die betriebliche Altersversorgung.

Ein sorgfältig geführter Notfallordner schafft nicht nur Ordnung – er kann verhindern, dass Rentenansprüche im Wert von mehreren tausend Euro unentdeckt bleiben und dauerhaft verloren gehen.

www.Not-Fallordner.de

#Notfallordner #BetrieblicheAltersversorgung #Zusatzrente #ZVK #Rente