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  • Serie 2a: Zugewinngemeinschaft mit zwei Kindern – Wer erbt Haus und Vermögen nach dem Tod des Ehemannes?

    Serie 2a: Zugewinngemeinschaft mit zwei Kindern – Wer erbt Haus und Vermögen nach dem Tod des Ehemannes?

    Ein Beitrag von Werner Hoffmann

    Die meisten Ehepaare in Deutschland leben automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dennoch wissen viele nicht, wie sich das Erbe verteilt, wenn ein Ehepartner verstirbt und kein Testament vorhanden ist.

    Ein typisches Praxisbeispiel: Ein Ehepaar hat zwei gemeinsame Kinder. Der Ehemann verstirbt. Er hinterlässt ein Einfamilienhaus im Wert von 500.000 Euro, das bereits drei Jahre vor der Eheschließung gekauft wurde und ausschließlich auf seinen Namen im Grundbuch eingetragen ist. Während der Ehe wurde das Haus vollständig abbezahlt. Zusätzlich verfügt er über 300.000 Euro Geldvermögen. Der Nachlass beträgt somit 800.000 Euro.

    Nach der gesetzlichen Erbfolge erhält die Ehefrau in der Zugewinngemeinschaft 50 Prozent des Nachlasses. Die beiden Kinder teilen sich die andere Hälfte. Das bedeutet: Die Ehefrau erbt 400.000 Euro, jedes Kind 200.000 Euro.

    Viele Ehepartner glauben, dass ihnen automatisch das gesamte Haus gehört. Das ist jedoch nicht der Fall. Da die Kinder Miterben werden, entsteht eine Erbengemeinschaft. In der Praxis einigen sich Familien häufig einvernehmlich. Dennoch können rechtliche und finanzielle Fragen entstehen, beispielsweise wenn ein Kind die Auszahlung seines Erbteils verlangt.

    Dass das Haus bereits vor der Ehe gekauft wurde, verändert die gesetzliche Erbquote nicht. Entscheidend ist, wem die Immobilie zum Zeitpunkt des Todes gehört und welche gesetzlichen Erben vorhanden sind.

    Viele Ehepaare können Streit vermeiden, indem sie frühzeitig ein Testament, beispielsweise ein Berliner Testament, errichten. Dadurch lässt sich der überlebende Ehepartner häufig besser absichern. Allerdings bleiben die Pflichtteilsrechte der Kinder bestehen.

    Mein Rat lautet daher: Prüfen Sie Ihre persönliche Nachlassplanung rechtzeitig. Ein Testament, eine Vorsorgevollmacht, eine Generalvollmacht und ein vollständig ausgefüllter Notfallordner schaffen Klarheit und helfen, spätere Streitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden.

    ➡️ Nächster Teil der Serie:
    Serie 2b – Zugewinngemeinschaft ohne Kinder – Mutter im Pflegeheim: Erbe, Pflichtteil und Sozialamt
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    Werner Hoffmann ist Rentenberater (RDG), Generationenberater (IHK), Seniorenberater (NWB-Akademie) sowie Fachautor von www.Not-Fallordner.de.

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