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  • Verfügung für meine Tiere – Vollmacht oder Verfügung?

    Verfügung für meine Tiere – Vollmacht oder Verfügung?

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.
    Fachautor und Rentenberater (RDG)
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    www.not-fallordner.de

    Tiere sind für viele Menschen Familienmitglieder. Rechtlich gelten sie nach § 90a BGB zwar nicht als Sachen, dennoch finden auf sie weitgehend die Vorschriften über Sachen Anwendung. Gerade im Notfall kann das problematisch werden.

    Was geschieht mit Hund, Katze oder anderen Haustieren, wenn die Halterin oder der Halter durch Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit oder Tod plötzlich nicht mehr selbst entscheiden kann?

    Oft wird von einer „Tier-Vollmacht“ gesprochen. Juristisch ist das jedoch nicht ganz korrekt.

    Warum es keine klassische Vollmacht ist

    Eine Vollmacht (§§ 164 ff. BGB) berechtigt eine Person, eine andere rechtsgeschäftlich zu vertreten – etwa gegenüber Banken, Behörden oder Vertragspartnern. Bei Tieren geht es jedoch in erster Linie nicht um rechtliche Vertretung, sondern um praktische Betreuung:

    • Pflege
    • Versorgung
    • Unterbringung
    • tierärztliche Maßnahmen
    • dauerhafte Betreuung

    Hier wird keine klassische Stellvertretung geregelt, sondern eine Anordnung für den Notfall.

    Warum es eine Verfügung ist

    Eine Verfügung ist eine schriftliche Willenserklärung für einen bestimmten Fall. Sie legt fest, was geschehen soll, wenn man selbst nicht mehr handlungsfähig ist.

    Genau das trifft auf die Regelung für Haustiere zu:

    • Wer soll sich kümmern?
    • Soll das Tier dauerhaft übernommen werden?
    • Soll es in ein bestimmtes Tierheim?
    • Welche besonderen Bedürfnisse sind zu beachten?

    Inhaltlich ähnelt diese Regelung eher einer Betreuungsverfügung als einer Vollmacht.

    Systematisch gehört sie im Notfallordner unter:

    9. Verfügungen
    d) Verfügung für meine Tiere

    Praktische Bedeutung

    Ohne eine solche Regelung können erhebliche Probleme entstehen. Tiere bleiben kurzfristig unversorgt, Angehörige kennen den Wunsch nicht oder Behörden bringen das Tier vorsorglich ins Tierheim.

    Die Betreuung kann durch eine natürliche Person (z. B. Familienmitglied oder Freund) oder durch eine juristische Person (z. B. Tierheim oder Tierschutzorganisation) erfolgen.

    Die notwendigen strukturierten Unterlagen sind Bestandteil des Notfallordners von:

    www.Not-Fallordner.de

    Resümee

    Die Regelung für Haustiere ist keine klassische Vollmacht, sondern eine Verfügung mit Betreuungsanordnung. Sie gehört deshalb in den Abschnitt „Verfügungen“ des Notfallordners. Wer frühzeitig vorsorgt, schützt nicht nur Vermögen und persönliche Angelegenheiten, sondern auch das Wohl seiner Tiere.

    #Notfallordner #Vorsorge #Tierverfügung #Haustiere #Betreuungsverfügung