Schlagwort: Notfallordner

  • Scheinselbstständig oder Unternehmer? Das Statusfeststellungsverfahren einfach erklärt

    Scheinselbstständig oder Unternehmer? Das Statusfeststellungsverfahren einfach erklärt

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann - Rentenberater (RDG) www.Renten-experte.de
    Werner Hoffmann
    – Rentenberater (RDG) –
    www.Renten-experte.de

    Das sogenannte Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung (DRV) entscheidet darüber, ob jemand selbstständig oder abhängig beschäftigt ist.

    Das klingt zunächst technisch, hat aber enorme finanzielle Auswirkungen. Denn wird eine Tätigkeit als abhängig beschäftigt eingestuft, drohen erhebliche Konsequenzen:

    • Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen,
    • Säumniszuschläge,
    • mögliche strafrechtliche Risiken,
    • Rückforderungen von Honoraren.

    Das Verfahren kann sowohl vom Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber beantragt werden. Zuständig ist die Clearingstelle der DRV.

    Geprüft werden insbesondere folgende Kriterien:

    • Weisungsgebundenheit,
    • Eingliederung in den Betrieb,
    • unternehmerisches Risiko,
    • Auftreten am Markt.

    Ein zentrales Problem: Viele Selbstständige gehen davon aus, dass sie automatisch Unternehmer sind. Tatsächlich entscheidet jedoch immer die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit im Alltag.

    Gerade in Branchen wie IT, Beratung oder Pflege kommt es häufig zu Unsicherheiten und Fehlbewertungen.

    Ein aktueller Bericht zeigt zudem: Die Reform des Statusfeststellungsverfahrens wird bislang nur sehr wenig genutzt, obwohl sie eigentlich mehr Rechtssicherheit schaffen sollte.

    Das ist riskant. Denn ohne frühzeitige Klärung bleibt ein erhebliches finanzielles Risiko bestehen, oft über viele Jahre hinweg.

    Wichtig zu wissen:

    Die rechtliche Beratung zu diesem Thema darf nicht durch Steuerberater erfolgen,

    sondern gehört in die Hände eines spezialisierten Rentenberaters (RDG).

    Mein Rat als Rentenberater (RDG):
    Lassen Sie Ihren Status frühzeitig prüfen. Eine falsche Einschätzung kann später existenzbedrohend werden.

    Zusätzlich empfehle ich Selbstständigen dringend, ihre Verträge, Tätigkeitsbeschreibungen und Absicherung strukturiert zu dokumentieren.

    Ein bewährtes Instrument dafür ist ein Notfallordner:

    www.not-fallordner.de

    Denn eines ist sicher:
    Nicht die eigene Einschätzung zählt – sondern die rechtliche Bewertung durch die Deutsche Rentenversicherung.

    Direkter Kontakt per WhatsApp oder Telefon:

    📱 Jetzt per WhatsApp kontaktieren

    Oder 📞 0177 27 166 97

    #Statusfeststellung #Scheinselbstständigkeit #Rentenversicherung #Selbstständig #Unternehmer

  • Verfügung für meine Tiere – Vollmacht oder Verfügung?

    Verfügung für meine Tiere – Vollmacht oder Verfügung?

    Ein Beitrag von

    Werner Hoffmann.
    Fachautor und Rentenberater (RDG)
    .

    www.not-fallordner.de

    Tiere sind für viele Menschen Familienmitglieder. Rechtlich gelten sie nach § 90a BGB zwar nicht als Sachen, dennoch finden auf sie weitgehend die Vorschriften über Sachen Anwendung. Gerade im Notfall kann das problematisch werden.

    Was geschieht mit Hund, Katze oder anderen Haustieren, wenn die Halterin oder der Halter durch Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit oder Tod plötzlich nicht mehr selbst entscheiden kann?

    Oft wird von einer „Tier-Vollmacht“ gesprochen. Juristisch ist das jedoch nicht ganz korrekt.

    Warum es keine klassische Vollmacht ist

    Eine Vollmacht (§§ 164 ff. BGB) berechtigt eine Person, eine andere rechtsgeschäftlich zu vertreten – etwa gegenüber Banken, Behörden oder Vertragspartnern. Bei Tieren geht es jedoch in erster Linie nicht um rechtliche Vertretung, sondern um praktische Betreuung:

    • Pflege
    • Versorgung
    • Unterbringung
    • tierärztliche Maßnahmen
    • dauerhafte Betreuung

    Hier wird keine klassische Stellvertretung geregelt, sondern eine Anordnung für den Notfall.

    Warum es eine Verfügung ist

    Eine Verfügung ist eine schriftliche Willenserklärung für einen bestimmten Fall. Sie legt fest, was geschehen soll, wenn man selbst nicht mehr handlungsfähig ist.

    Genau das trifft auf die Regelung für Haustiere zu:

    • Wer soll sich kümmern?
    • Soll das Tier dauerhaft übernommen werden?
    • Soll es in ein bestimmtes Tierheim?
    • Welche besonderen Bedürfnisse sind zu beachten?

    Inhaltlich ähnelt diese Regelung eher einer Betreuungsverfügung als einer Vollmacht.

    Systematisch gehört sie im Notfallordner unter:

    9. Verfügungen
    d) Verfügung für meine Tiere

    Praktische Bedeutung

    Ohne eine solche Regelung können erhebliche Probleme entstehen. Tiere bleiben kurzfristig unversorgt, Angehörige kennen den Wunsch nicht oder Behörden bringen das Tier vorsorglich ins Tierheim.

    Die Betreuung kann durch eine natürliche Person (z. B. Familienmitglied oder Freund) oder durch eine juristische Person (z. B. Tierheim oder Tierschutzorganisation) erfolgen.

    Die notwendigen strukturierten Unterlagen sind Bestandteil des Notfallordners von:

    www.Not-Fallordner.de

    Resümee

    Die Regelung für Haustiere ist keine klassische Vollmacht, sondern eine Verfügung mit Betreuungsanordnung. Sie gehört deshalb in den Abschnitt „Verfügungen“ des Notfallordners. Wer frühzeitig vorsorgt, schützt nicht nur Vermögen und persönliche Angelegenheiten, sondern auch das Wohl seiner Tiere.

    #Notfallordner #Vorsorge #Tierverfügung #Haustiere #Betreuungsverfügung