Das sogenannte Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung (DRV) entscheidet darüber, ob jemand selbstständig oder abhängig beschäftigt ist.
Das klingt zunächst technisch, hat aber enorme finanzielle Auswirkungen. Denn wird eine Tätigkeit als abhängig beschäftigt eingestuft, drohen erhebliche Konsequenzen:
Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen,
Säumniszuschläge,
mögliche strafrechtliche Risiken,
Rückforderungen von Honoraren.
Das Verfahren kann sowohl vom Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber beantragt werden. Zuständig ist die Clearingstelle der DRV.
Geprüft werden insbesondere folgende Kriterien:
Weisungsgebundenheit,
Eingliederung in den Betrieb,
unternehmerisches Risiko,
Auftreten am Markt.
Ein zentrales Problem: Viele Selbstständige gehen davon aus, dass sie automatisch Unternehmer sind. Tatsächlich entscheidet jedoch immer die konkrete Ausgestaltung der Tätigkeit im Alltag.
Gerade in Branchen wie IT, Beratung oder Pflege kommt es häufig zu Unsicherheiten und Fehlbewertungen.
Ein aktueller Bericht zeigt zudem: Die Reform des Statusfeststellungsverfahrens wird bislang nur sehr wenig genutzt, obwohl sie eigentlich mehr Rechtssicherheit schaffen sollte.
Das ist riskant. Denn ohne frühzeitige Klärung bleibt ein erhebliches finanzielles Risiko bestehen, oft über viele Jahre hinweg.
Wichtig zu wissen:
Die rechtliche Beratung zu diesem Thema darf nicht durch Steuerberater erfolgen,
sondern gehört in die Hände eines spezialisierten Rentenberaters (RDG).
Mein Rat als Rentenberater (RDG): Lassen Sie Ihren Status frühzeitig prüfen. Eine falsche Einschätzung kann später existenzbedrohend werden.
Zusätzlich empfehle ich Selbstständigen dringend, ihre Verträge, Tätigkeitsbeschreibungen und Absicherung strukturiert zu dokumentieren.
Ein bewährtes Instrument dafür ist ein Notfallordner:
Tiere sind für viele Menschen Familienmitglieder. Rechtlich gelten sie nach § 90a BGB zwar nicht als Sachen, dennoch finden auf sie weitgehend die Vorschriften über Sachen Anwendung. Gerade im Notfall kann das problematisch werden.
Was geschieht mit Hund, Katze oder anderen Haustieren, wenn die Halterin oder der Halter durch Krankheit, Unfall, Pflegebedürftigkeit oder Tod plötzlich nicht mehr selbst entscheiden kann?
Oft wird von einer „Tier-Vollmacht“ gesprochen. Juristisch ist das jedoch nicht ganz korrekt.
Warum es keine klassische Vollmacht ist
Eine Vollmacht (§§ 164 ff. BGB) berechtigt eine Person, eine andere rechtsgeschäftlich zu vertreten – etwa gegenüber Banken, Behörden oder Vertragspartnern. Bei Tieren geht es jedoch in erster Linie nicht um rechtliche Vertretung, sondern um praktische Betreuung:
Pflege
Versorgung
Unterbringung
tierärztliche Maßnahmen
dauerhafte Betreuung
Hier wird keine klassische Stellvertretung geregelt, sondern eine Anordnung für den Notfall.
Warum es eine Verfügung ist
Eine Verfügung ist eine schriftliche Willenserklärung für einen bestimmten Fall. Sie legt fest, was geschehen soll, wenn man selbst nicht mehr handlungsfähig ist.
Genau das trifft auf die Regelung für Haustiere zu:
Wer soll sich kümmern?
Soll das Tier dauerhaft übernommen werden?
Soll es in ein bestimmtes Tierheim?
Welche besonderen Bedürfnisse sind zu beachten?
Inhaltlich ähnelt diese Regelung eher einer Betreuungsverfügung als einer Vollmacht.
Systematisch gehört sie im Notfallordner unter:
9. Verfügungen d) Verfügung für meine Tiere
Praktische Bedeutung
Ohne eine solche Regelung können erhebliche Probleme entstehen. Tiere bleiben kurzfristig unversorgt, Angehörige kennen den Wunsch nicht oder Behörden bringen das Tier vorsorglich ins Tierheim.
Die Betreuung kann durch eine natürliche Person (z. B. Familienmitglied oder Freund) oder durch eine juristische Person (z. B. Tierheim oder Tierschutzorganisation) erfolgen.
Die notwendigen strukturierten Unterlagen sind Bestandteil des Notfallordners von:
Die Regelung für Haustiere ist keine klassische Vollmacht, sondern eine Verfügung mit Betreuungsanordnung. Sie gehört deshalb in den Abschnitt „Verfügungen“ des Notfallordners. Wer frühzeitig vorsorgt, schützt nicht nur Vermögen und persönliche Angelegenheiten, sondern auch das Wohl seiner Tiere.
#Notfallordner #Vorsorgeordner #Generalvollmacht #Vorsorgevollmacht – Ab 18 eine Pflicht für Jeden
Ob Unfall oder Krankheit – Beide Fälle können zur Geschäftsunfähigkeit führen.Notfallordner
Aus diesem Grund sollte jeder Mensch ab dem vollendeten 18.Lebensjahr mindestens
www.Not-Fallordner.de
• eine General- und Vorsorgevollmacht
• einen Notfallordner mit wichtigen Informationen
besitzen.
Wer Kinder und Enkelkinder hat, sollte sich bewusst sein, dass ab dem 18.vollendeten Lebensjahr die Erziehung juristisch endet und auch im Notfall die Eltern oder Großeltern, Onkels, Tanten, Paten nicht mehr tätig sein können.
Aus diesem Grund ist die Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht dringend ab dem 18.vollendeten Lebensjahr notwendig.
Die General- und Vorsorgevollmacht könnte theoretisch ohne Notar gemacht werden.
Wenn jedoch der Sprössling
• eine Eigentumswohnung
• ein Haus oder Grundstück
• eine Kapitalgesellschaft (GmbHoder zB UG)
• besitzt oder später erbt oder kauft,
• dann ist es sinnvoll die General- und Vorsorgevollmacht sofort beim Notar machen zu lassen.
Grund:
Damit für Rechtsgeschäfte die General- und Vorsorgevollmacht auch für Eigentum oder Kapitalgesellschaften gültig ist, muss diese Vollmacht notariell beurkundet sein.
Die Gebühren der Generalvollmacht errechnen sich aus dem Aktivvermögen.
Wer nur 5.000 Euro hat, bezahlt für die Generalvollmacht 45 Euro Beurkundungsgebühr (zuzüglich MWSt und Schreibgebühren).
Wer die Generalvollmacht erst dann macht, wenn er ein Haus oder eine ETW besitzt (Kauf oder Erbe), bezahlt er wesentlich mehr (je nach Wert des Objektes).
Schulden werden nicht abgezogen, denn die Gebühren errechnen sich aus dem sogenannten Aktivvermögen.
Ein Haus oder eine ETW kann man auch vor dem Notar schlecht verschweigen, denn ein Blick des Notars in das Grundbuch macht es sichtbar was einem gehört.
Neben der General- und Vorsorgevollmacht ist auch die Patientenverfügung und ggf. der Organspendeausweis sinnvoll.
Alle Unterlagen sollten in einem speziellen Notfallordner gesammelt sein.
Der Notfallordner sollte auch weitere Unterlagen, Notizen und auch Tipps beinhalten.
VORSICHT bei #digitalen Notizen oder digitalen Notfallordner!
Grund:
Die Notizen in elektronischer Form finden die Angehörigen sehr oft nicht; selbst dann, wenn die Angehörigen wissen, wo diese sind.
Zu oft wechselt man den Laptop oder das Betriebssystem.
Und bei einem Crash der Festplatte sind die Notizen auch weg.
Selbst bei der Digitalisierung bei einem Dienstleister entsteht das Problem, dass dort nur die digitalen Unterlagen sind.
Die notwendigen Unterlagen müssten dann wieder Zuhause in einem Ordner aufbewahrt werden.
Dazu zählen nicht nur die o.g. Vollmachten, sondern ggf. auch:
• Geburtsurkunde
• Impfbuch
• Original-Scheidungsurteil
• etc.
Insoweit ist ein Notfallordner immer wichtig!
Und auch bei der Art des Notfallordners muss dringend unterschieden werden, denn zu unterschiedlich sind die Anforderungen.